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In diesem Beitrag wird erklärt wie man die Kreditkarte sperren lassen kann. Wenn die Kreditkarte verloren geht, ist vor allem schnelles Handeln gefragt. Sollte die Karte wie auch immer in falsche Hände gelangt sein, könnte dies sehr schnell zu höchst unangenehmen Folgen für den Kartenbesitzer führen. Was in solch einem Fall zu tun ist, darüber informiert nachfolgender Beitrag. Alle Hinweise gelten sowohl für Visa, MasterCard als auch American Express.

Kreditkarte sperren lassen


Was tun bei Kartenverlust?

Am Allerwichtigsten bei einem Verlust der Karte ist es, diese so schnell wie möglich zu sperren. Erfolgt die Meldung nicht oder beispielsweise erst nach mehreren Tagen, könnte das Kreditinstitut die Erstattung der finanziellen Schäden verweigern, welche dem Kreditkartenbesitzer durch die missbräuchliche Nutzung seiner Karte entstanden sind.

Jedes Kreditinstitut unterhält mindestens eine Service-Telefonnummer, bei der Kreditkarten verloren oder gestohlen gemeldet werden können. Diese Nummer findet sich beispielsweise auf der Website des jeweiligen Kreditinstituts, in den Karten-Abrechnungen, den Vertragsbedingungen – sowie in nachfolgendem Beitrag.

Die Sperr-Telefonnummern von Visa, Mastercard & American Express

Kreditkarte sperren lassen funktioniert am einfachsten über das Telefon. Wir haben alle Sperrnummern zusammengesucht und mit wichtigen Infos ergänzt.

Visa-Telefon-Sperrnummer sperren

  • Die in Deutschland gültige, gebührenfreie Visa-Telefon-Sperrnummer lautet 0800 811 8440.
  • Bei Kartenverlusten im (EU)-Ausland muss dagegen die Auslandszentralnummer 01 – 303 – 967 – 1096 gewählt werden.

Ruft man letztgenannte Nummer vom Festnetz aus an, sind auch R-Gespräche möglich. Alternativ dazu kann man sich in vielen Ländern auch direkt an die Visa- Servicenummer des jeweiligen Aufenthaltslandes wenden. Eine Liste dieser nationalen Visa-Telefon-Sperrnummern kann hier eingesehen respektive heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Sperrnotruf

Mastercard sperren

Mastercard unterhält keine eigene Servicenummer zur Kreditkartensperrung. Stattdessen muss die zuständige Service-Nummer der kartenausgebenden Bank oder Sparkasse kontaktiert werden. Eine solche Servicenummer befindet sich eventuell auf der Mastercard-Rückseite, in jedem Fall aber auf der Kartenabrechnung oder der Website des ausstellenden Kreditinstituts. Eine Ersatzkarte wird in der Regel binnen zwei Werktagen zur Verfügung gestellt.

Bei Reisen ins Ausland empfiehlt Mastercard, sich vor Reiseantritt die Service-Nummer des für die Mastercard zuständigen Kreditinstituts separat zu notieren. Nimmt besagtes Kreditinstitut am Verfahren der zentralen Sperr-Notrufnummer (0049) 116-116 teil, dann kann diese weltweit zwecks Sperrung kontaktiert werden. Bei einem Kartenverlust im Ausland verspricht Mastercard zudem „schnelle und unbürokratische Hilfe“ in Form von Bargeld.

American Express sperren

American Express unterhält nur eine gültige Service-Nummer, und zwar: (0049) 69 9797- 1000. Diese ist weltweit zuständig für Verluste von American Express Karten – also wo auch immer sie abhanden kam. Alternativ dazu kann man eine American Express Niederlassung aufsuchen. Eine kostenlose Ersatzkarte schickt American Express binnen drei Werktagen an die Rechnungsanschrift des Karteninhabers zu. Praktisch aber etwas gefährlich: Die persönliche Karten-PIN wird dadurch nicht geändert, sondern bleibt auch bei der neuen Karte erhalten.

Kreditkartenunternehmen Sperrung in Deutschland Sperrung im Ausland
VISA 0800 811 8440 Auslandszentralnummer: 01 – 303 – 967 – 1096

In vielen Ländern existieren zudem unterschiedliche, nationale Sperrnummern (Link)

MASTERCARD Zuständig ist die Servicenummer des ausgebenden Kreditinstituts oder 116-116 Zuständig ist die Servicenummer des ausgebenden Kreditinstituts oder (0049) 116-116
AMERICAN EXPRESS 069 9797- 1000 (0049) 69 9797- 1000
DINERS CLUB 069 900 150-135 / 136 (49 69) 900 150-135 / 136
Zentraler Sperr-Notruf

Neben diesen Direktnummern existiert seit 2005 die zentrale Sperr-Notrufnummer (0049) 116-116, der sich viele Kreditinstitute angeschlossen haben. Unter dieser Nummer können Kreditkarte sowie EC-Karten und Smartphones als verloren oder gestohlen gemeldet und damit deaktiviert werden – und dies

  • rund um die Uhr
  • sieben Tage die Woche und
  • ohne vorherige Anmeldung oder Registrierung

Bei einem Anruf erfolgt die automatische Weiterleitung an das Karten-ausgebende Kreditinstitut. Innerhalb Deutschlands ist der Anruf kostenfrei, nur bei Anrufen aus dem Ausland fallen Telefongebühren an. Deren Höhe ist vom jeweiligen Netzbetreiber/Mobilfunkanbieter abhängig.

Eine weitere Alternative der schnellen und unbürokratischen Kreditkartensperrung bietet die zweite zentrale Sperrruf-Nummer: (0049) 30 4050 4050. Diese ist aufgrund ihrer besseren Erreichbarkeit insbesondere für Auslandsanrufe empfehlenswert. Sie ist ebenfalls kostenfrei. Es fallen also auch hier nur bei Anrufen aus dem Ausland die Gebühren des jeweiligen Mobilfunkanbieters an.


Sperr-Telefonnumer für DKB, ING Diba, Postbank, Sparkasse & mehr

Nicht alle Kreditkartenanbieter haben sich dem zuvor erwähnten Verbund des zentralen Notrufs angeschlossen. Diese müssen stattdessen direkt kontaktiert werden, um eine Kartensperrung durchzuführen. Besagte Banken nennen ihre Service-Nummer unter anderem auf ihren Websites oder den Kreditkartenabrechnungen. Es kann nicht schaden, sich diese Nummer separat zu notieren – insbesondere wenn man auf Reisen geht. Die nachfolgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit sondern beschränkt sich auf hierzulande gängige Unternehmen und Verbände.

Kreditinstitut Sperrung in Deutschland Sperrung vom Ausland aus
ADAC 030 – 2455 2200 (0049) 30 24 55 22 00
BW Bank 0711- 124-431 00

oder allgemeiner Sperrnotruf: 116 116 (kostenfrei)

(0049) 711 124 – 43100

oder allgemeiner Sperrnotruf: (0049) 116 116

Comdirect 04106 – 708 25 00 (0049) 4106 708 25 00
Deutsche Bank Deutsche Bank Card & Spar Card: 069 – 910-100 00

MasterCard & VISA: 069 – 910-100 35

Master Card/Ausland (englischsprachig): +1 636-722 7111

Master Card innerhalb USA: +1 800-6278372

Visa: +1 303-9671 096

DKB 030 – 120 300 00 (0049) 30 120 300 00
ING Diba 069 – 342 224 (0049) 693 422 24
Postbank 069 – 665 713 33 (0049) 69 665 71 333
Santander 02161 – 27 29 889 (0049) 2161 27 29 889
Sparkasse Allgemeiner Sperrnotruf: 116 116 (kostenfrei) Allgemeiner Sperrnotruf: (0049) 116 116 (kostenpflichtig, je nach Mobilnetzbetreiber)

Benötigte Daten für die Kreditkartensperrung

Für die Kreditkartensperrung werden die Kartendaten benötigt, also:

  • Kontonummer
  • Kartennummer
  • Name des Karteninhabers

Je nach Kreditinstitut muss auch noch eine zuvor vereinbarte Sicherheitsfrage beantwortet werden. Daher macht es Sinn, sich all diese wichtigen Informationen zu notieren und getrennt von der Karte an einem sicheren Ort aufzubewahren. Notfalls kann eine Kreditkartensperrung auch ohne vorliegende Kreditkartennummer vorgenommen werden.

In diesem Fall ist es zumeist notwendig, dass der Kreditkarteninhaber einige private Auskünfte über sich gibt, die er zuvor mit dem Kreditinstitut vereinbart hat. Dies könnte beispielsweise der volle Name seiner Mutter oder das Geburtsdatum seiner Kinder sein.

Visa Mastercard sperren


Mögliche Gebühren und Kosten

Die möglichen Kosten bei einem Kreditkartenverlust hängen von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. So ist bei Premiumverträgen die Zusendung einer zweiten Kreditkarte oftmals komplett kostenlos. Die meisten normalen Kreditkartenverträge sehen dagegen für diesen Fall eine Gebühr von etwa zehn bis zwanzig Euro vor. Bei manchen Anbietern kostet dieser Service allerdings bis zu 100 Euro. Es lohnt sich also, die Vertragsbedingungen sorgfältig durchzulesen oder gegebenenfalls das Kreditinstitut danach zu fragen.

Wird der Verlust rechtzeitig gemeldet und ist dem Kreditkartengeber dafür keine Mitschuld nachzuweisen, haftet im Missbrauchsfall fast immer das Kreditinstitut. Oftmals muss der Karteninhaber jedoch einen kleinen Selbstbehalt bezahlen, der so etwa bei 50 Euro liegt. Für sämtliche Schäden, die nach der Kartensperrung eintreten, ist die Bank auf jeden Fall alleinverantwortlich. Heikler wird es bei grober Fahrlässigkeit. Wurde etwa

  • die Karte und die Geheimzahl nicht getrennt aufbewahrt
  • die Karte fahrlässig an Dritte weitergegeben
  • die Karte fremden Personen anvertraut
  • die Karte an einem ungesicherten Ort aufbewahrt
  • der Kartenverlust erst nach Wochen gemeldet

dann könnte der Karteninhaber in Mit- oder sogar Alleinhaftung genommen werden. Auch enthalten manche Kreditkartenbeträge Klauseln, denen zufolge bestimmte Orte (etwa Hotelzimmer oder Auto) als unsichere und damit unzulässige Aufbewahrungsorte eingestuft werden. Wird eine Karte von dort gestohlen, haftet der Kartenbesitzer wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflicht zumindest in Teilen.


Infos zur Entsperrung

Nicht nur das Kreditkarte sperren lassen ist wichtig, sondern im Anschluss auch das entsperren. Es kommt relativ häufig vor, dass eine scheinbar verloren gegangene und gesperrte Karte unverhofft etwa in der eigenen Wohnung wieder auftaucht. In diesem Fall muss man sie von der ausstellenden Bank wieder entsperren lassen. Eventuell muss man dafür mit seinem Personalausweis persönlich bei einer Bankfiliale vorstellig werden.

Dies lässt sich aber vorab via Service- Hotline klären. Hat die Bank allerdings bereits eine neue Kreditkarte ausgestellt und zugeschickt, dann ist die Reaktivierung der alten Karte kaum möglich. Stattdessen ist nun nur noch die neue Karte aktiv und die alte, deaktivierte Karte sollte unbrauchbar gemacht werden – etwa, indem man sie mit einer Schere in kleine Stücke zerschnipselt.


Karte gestohlen – Anzeige bei Polizei notwendig?

Die polizeiliche Anzeige bei einer verlorenen Kreditkarte ist zwar gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, aber viele Kreditkartenverträge sehen in ihren Geschäftsbedingungen eine solche polizeiliche Anzeigepflicht selbst bei einem nur vermuteten Diebstahl vor.

Bei einem vollzogenen Diebstahl oder gar Raub ist eine solche Anzeige in jedem Fall ratsam. Jede Polizeidienststelle nimmt eine solche entgegen. Persönliches Erscheinen sowie das Vorlegen eines Identitätsnachweises sind dabei obligatorisch. Besagte polizeiliche Anzeige entbindet den Karteninhaber jedoch nicht von seiner Pflicht, den Kartenverlust unverzüglich auch der Bank mitzuteilen. Wir hoffen unser Ratgeber zum Thema Kreditkarte sperren lassen hat Ihnen weitergeholfen und alle Fragen beantwortet.

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